| Tätigkeitsbereich
Die tragende Säule unserer anwaltlichen Kompetenz ist seit vielen Jahren das gesamte Gebiet des Arbeitsrechts und seine sozialrechtlichen Auswirkungen.
Das Arbeitsrecht untergliedert sich in die beiden Hauptbereiche Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht.
Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.
Dabei setzen wir uns nicht nur für Ihre Forderungen ein, sondern setzen diese auch durch.
Hier eine Auswahl unserer Tätigkeiten im Arbeitsrecht:
Wir können Sie im gesamten Großraum Aachen, Mönchengladbach, Krefeld, Düsseldorf und Köln aber auch im angrenzenden Ruhrgebiet in allen Teilgebieten des Arbeitsrechts vertreten.
Für Fälle mit europäischem oder amerikanischem Auslandsbezug arbeiten wir nach Bedarf in den jeweiligen EU-Mitgliedsländern bzw. in den USA mit geeigneten Partnerkanzleien zusammen.
Zu allgemeinen Fragen des Arbeitsrechts und zu anderen Rechtsgebieten sowie zu nationalen und internationalen Anwaltsvereinigungen können Sie sich vorab über verschiedene Internetportale informieren. Diese bieten Ihnen zum Teil auch praktische Services an.
Eine nicht repräsentative Auswahl direkter Links zu diesen Internetportalen finden Sie im Folgenden.
Gerichte und Ministerien:
www.bundesarbeitsgericht.de
Verlage, Zeitschriften, Zeitungen:
www.arbeit-und-arbeitsrecht.de
Hochschulen, Institutionen,Verbände:
www.fh-augsburg.de/informatik/projekte/mebib/fai/recht/arbeitsrecht.html www.econbiz.de/quellen/STLV1130.shtml www.anwaltverein.de
weitere kommerzielle und nichtkommerzielle Webseiten:
www.internetratgeber-recht.de www.123recht.net
wichtiger Hinweis zu den o.a. Links:
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Kontakt:
Kanzlei für Arbeitsrecht Rechtsanwalt Winkelhorst Fachanwalt für Arbeitsrecht Ostpromenade 72 52525 Heinsberg
Tel. +49 2452 96 49 32 Fax +49 2452 15 94 87 e-Mail: info@winkelhorst.net
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